Der BGH hat u. a. entschieden, dass der Eintrag sowie die veröffentlichten personenbezogenen Daten der Klägerin im Arztsuche- und Arztbewertungsportals www.jameda.de gelöscht werden müssen (Az. VI ZR 30/17).
Der BGH hat u. a. entschieden, dass der Eintrag sowie die veröffentlichten personenbezogenen Daten der Klägerin im Arztsuche- und Arztbewertungsportals www.jameda.de gelöscht werden müssen (Az. VI ZR 30/17).