Auch wenn ein Lkw einen Stein aufwirbelt und den Wagen dahinter beschädigt, muss der Fahrer laut LG Nürnberg-Fürth nicht immer haften. Musste er nicht mit dem Stein rechnen und trifft ihn kein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht, muss er keinen Schadensersatz zahlen. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein (Az. 2 S 2191/16).