Das LG Coburg hat zum “Hammerschlags- und Leiterrecht” nach den Regelungen zum Bayerischen Nachbarrecht Stellung genommen und eine Klage abgewiesen, durch die Nachbarn dazu verpflichtet werden sollten, die Benutzung des Luftraums über ihrem Grundstück durch einen Kran zur Durchführung der Reparaturarbeiten am Dach des Wohnhauses der Kläger zu dulden (Az. 23 O 477/17).