Das LG Coburg entschied, dass ein Pkw-Eigentümer nach einem Motorschaden keinen Schadensersatzanspruch gegen die Werkstatt wegen einer mangelhaft durchgeführten Reparatur hat, wenn ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger den dargestellten Schadensverlauf völlig ausschließen kann und der Pkw-Eigentümer deswegen beweisfällig bleibt (Az. 12 O 389/16).