Die WPK hat gegenüber dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen Stellung genommen.