Das OLG Saarbrücken hat in dem Prozess der Ehefrau eines auf dem Premiumwanderweg „Der Bergener“ tödlich verunglückten Wanderers die Berufung der beklagten Gemeinde Losheim und zweier Gemeindebediensteter gegen das Urteil des LG Saarbrücken zurückgewiesen. Diese seien verpflichtet, Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen (Az. 4 U 19/17).