Wenn die Teilungserklärung keine eindeutig anderslautende Erklärung enthält, stehen Bäume im Gemeinschaftseigentum der gesamten WEG. Eine Klage auf Entfernung eines Baumes muss daher gegen die gesamten WEG erhoben werden. So entschied das AG München (Az. 481 C 24911/16 WEG).