Die beiden von der Stadt Mainz genehmigten freistehenden Wohngebäude dürfen im Ortskern von Mainz-Finthen bereits jetzt errichtet werden. Das VG Mainz entschied, dass die Baugenehmigung die Grundstückseigentümer nicht in ihren Nachbarrechten verletze, sodass das Interesse der Bauherrin an der sofortigen Ausnutzbarkeit der ihr erteilten Baugenehmigung vorgehe (Az. 3 L 977/17).