Das OLG Stuttgart hatte zu entscheiden, ob die fristlose Kündigung des Bauvertrags mit einer Baufirma durch die Deutsche Bundesbahn über den Neubau des Technikgebäudes und des Abbruchs des Nordflügels des Hauptbahnhofs Stuttgart zu Recht aus wichtigem Grund erfolgt war (Az. 10 U 84/17).