Die drei Windkraftanlagen des zumindest teilweise bereits in Betrieb genommenen Windparks Goldboden in der Gemeinde Winterbach dürfen sich weiter drehen, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich gewesen sei und die Anlagen auch keine unzumutbaren Geräusche verursachten. So entschied der VGH Mannheim (Az. 10 S 1681/17).