Das OVG Niedersachsen hat den Flächennutzungsplan der Stadt Sulingen vom 17. September 2015 insoweit für unwirksam erklärt, als mit diesem Plan ausgeschlossen werden sollte, dass außerhalb der im Plan dargestellten “Sonderbauflächen für Windenergie” Windenergieanlagen errichtet werden dürfen (Az. 12 KN 119/16).