In dem Patentstreitverfahren um Rasierklingen hat die Gillette Company vor dem OLG Düsseldorf obsiegt. Die Wilkinson Sword GmbH sei nicht berechtigt, auswechselbare Rasierklingeneinheiten in einer bestimmten Ausgestaltung zu vertreiben, die im Ergebnis auf den Nassrasierer “Gillette Mach 3” passen. Dies stelle eine rechtswidrige Nutzung des Patents der Gillette Company dar (Az. I-15 U 66/17).