Laut LG Dresden haben die Käufer der vom VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge weder gegenüber dem VW-Konzern noch gegenüber dem Händler Schadensersatzansprüche. Nach Tests sei davon auszugehen, dass das vom VW-Konzern angebotene Update grundsätzlich wirksam sei. Zudem müsse vor einer evtl. Neulieferung oder Rückgabe des gekauften Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises dem Händler zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung durch das Aufspielen des Updates gegeben werden (Az. 7 O 1727/16, 7 O 2359/16).