Das VG Mainz hat einen weiteren Eilrechtsantrag gegen das Bauvorhaben von zwei von der Stadt Mainz genehmigte Wohngebäude in Mainz-Finthen abgelehnt. Auch die Eigentümer von Hinterliegergrundstücken würden nicht in ihren Nachbarrechten verletzt, sodass die Wohngebäude errichtet werden könnten (Az. 3 L 1370/17).