Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Im Bruch“ zugunsten der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH ist unwirksam. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 C 10512/15).
Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Im Bruch“ zugunsten der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH ist unwirksam. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 C 10512/15).