Im Zuge der Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie werden ab dem 03.01.2018 Positionslimits auf Warenderivate eingeführt. Die BaFin ist in diesem Zusammenhang die zuständige Behörde für alle Warenderivatekontrakte, die an einem deutschen Handelsplatz gehandelt werden, sowie für ökonomisch gleichwertige bilateral gehandelte Derivate.