Der VGH Baden-Württemberg hat ein Urteil des VG Sigmaringen bestätigt, mit dem die auf die Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete Klage einer Einkaufsmarktbetreiberin teilweise abgewiesen wurde. Damit darf der von ihr an der Zeppelinstraße mit einer Verkaufsfläche von 3.000 m² geplante Einkaufsmarkt nicht errichtet werden (Az. 8 S 1991/15).