Laut OLG Düsseldorf bestehen für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sog. “VW-Abgasskandals” betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten, u. a. da andere Gerichte eine Schadensersatzpflicht bejaht hätten (Az. I-4 U 87/17).