Das BVerfG hat auf Anträge der Senate von Berlin und Hamburg entschieden, dass die angegriffenen Vorschriften, die die Vorbereitung und Durchführung der zum Stand vom 09.05.2011 erhobenen Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) zum Gegenstand haben, mit der Verfassung vereinbar sind (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15).