Das OVG Schleswig-Holstein entschied, dass die von der Stadt Schleswig angeordnete Einstellung der Bauarbeiten im Gebäude des Bahnhofs in Schleswig und die zusätzlich verfügte Versiegelung der Baustelle vorerst wieder in Kraft sind (Az. 1 MB 18/17).

Das OVG Schleswig-Holstein entschied, dass die von der Stadt Schleswig angeordnete Einstellung der Bauarbeiten im Gebäude des Bahnhofs in Schleswig und die zusätzlich verfügte Versiegelung der Baustelle vorerst wieder in Kraft sind (Az. 1 MB 18/17).