Das OVG Hamburg hat festgelegt, dass Facebook vorerst weiterhin personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nicht verwenden darf. Denn die seit August 2016 abgeforderte Zustimmung der WhatsApp-Nutzer zu den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften (Az. 5 Bs 93/17).