Laut OVG Nordrhein-Westfalen hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die im Februar 2014 erschienene CD „Sonny Black“ des Rappers Bushido zu Unrecht in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen, da die an der CD schöpferisch beteiligten Personen nicht vor der Entscheidung angehört worden seien (Az. 19 A 2001/16).

Laut OVG Nordrhein-Westfalen hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die im Februar 2014 erschienene CD „Sonny Black“ des Rappers Bushido zu Unrecht in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragen, da die an der CD schöpferisch beteiligten Personen nicht vor der Entscheidung angehört worden seien (Az. 19 A 2001/16).