Im Rahmen zweier Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das VG Magdeburg die am 08.01.2018 beabsichtigte Öffnung von Geschäften in zwei Magdeburger Stadtteilen gestoppt. Weder das „Winter- und Neujahrsfest“ noch der geplante Aktionstag „Gesundheit“ würden einen besonderen Anlass i. S. d. Ladenöffnungsgesetzes darstellen (Az. 3 B 403/17 MD und 3 B 41/18 MD).