Das VG Gießen hat entschieden, dass das Veterinäramt Tiere, die es wegen massiver Haltungsmängel in Verwahrung genommen hat, veräußern darf, u. a. um eine teure anderweitige Unterbringung auf Kosten des Steuerzahlers zu vermeiden (Az. 4 L 7597/17.GI u. a.).