Eine als gemeinnützig anerkannte Selbsthilfeorganisation, die Informationsveranstaltungen für ihre Mitglieder durchführte, vermiete in deren Rahmen auch Informationsstände an Pharmaunternehmen, Krankenhausbetreiber u. ä. Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob diese Vermietung zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geführt hat (Az. 6 K 2010/16 K,G).