Das AG München entschied, dass der Vermieter die Wohnung auch einer 92-jährigen Mieterin zur Vorbereitung von Beseitigungsarbeiten der von ihr gerügten Mängel betreten lassen darf (Az. 418 C 18466/18).

Das AG München entschied, dass der Vermieter die Wohnung auch einer 92-jährigen Mieterin zur Vorbereitung von Beseitigungsarbeiten der von ihr gerügten Mängel betreten lassen darf (Az. 418 C 18466/18).