Laut OVG Rheinland-Pfalz kann der verkaufsoffene Sonntag in Andernach wie geplant am 29. April 2018 stattfinden. In der Gesamtschau seien die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung erginge, ein Normenkontrollantrag aber erfolglos bliebe, als gravierender einzustufen als die Folgen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung nicht erlassen würde, ein Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte (Az. 6 B 10434/18.OVG).