Mit der einverständlichen Verwendung des Bezahlsystems PayPal treffen die Kaufvertragsparteien stillschweigend die Vereinbarung, dass die betreffende Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird. So entschied der BGH in zwei Fällen (Az. VIII ZR 83/16, VIII ZR 213/16).