In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der BGH der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war.