Laut BGH entspricht die Verbreitung ungenehmigter, aber den Sachverhalt zutreffend schildernder Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen als kritische Auseinandersetzung mit der Massenproduktion von Bio-Erzeugnissen der Aufgabe der Presse als “Wachhund der Öffentlichkeit” (Az. VI ZR 396/16).