In Verträgen von ambulanten Pflegeunternehmen finden sich häufig rechtswidrige Bestimmungen, die Verbraucher benachteiligen. Im Rahmen des Projekts “Marktprüfung ambulante Pflegeverträge” der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland wurden daher erneut ambulante Pflegedienste erfolgreich abgemahnt.