Das VG Potsdam hat das Verbot einer von Fluglärmgegnern geplanten Versammlung im Innenhof des Landtagsgebäudes bestätigt. Die Versammlungsfreiheit gewähre kein Zutrittsrecht zu Orten, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich seien. Die Landtagspräsidentin habe daher von ihrem Hausrecht Gebrauch machen dürfen (Az. VG 3 L 394/18).