Facebook darf personenbezogene Daten seiner in Deutschland lebenden Nutzer nicht ohne deren wirksame Einwilligung herausgeben. In Facebooks App-Zentrum, in dem Computerspiele von Drittanbietern angeboten werden, wurden Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Datenweitergabe informiert. Das hat das KG Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 5 U 155/17).