Das VG Trier hat Klagen gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Obere Kyll, Teilpark Stadtkyll abgewiesen, da die beanstandete Umweltverträglichkeitsprüfung ordnungsgemäß erfolgt sei (Az. 9 K 10029/17.TR, 9 K 10507/17.TR).