Wenn es beim Abschleppen kracht, muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Dann nämlich, wenn der Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel enthält, dass ein Crash beim zwischen dem ziehenden und dem abgeschleppten Fahrzeug nicht reguliert wird, wie das OLG München entschied (Az. 10 U 3749/16). Darüber berichtet der Deutsche Anwaltverein.