Verspätet gestellte Insolvenzanträge führen zu teilweise immensen Insolvenzverschleppungsschäden. Die Praxis zeigt allerdings, dass Geschäftsleiter die Insolvenz häufig zu spät beantragen. Umso dringender geboten ist die transparente Aufarbeitung einer solchen Insolvenzverschleppung im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Darauf weist die DAV-Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hin.