Laut BVerfG sind u. a. die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar, da sie den grundrechtlichen Anspruch auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzen. Eine Neuregelung sei bis zum 31.12.2019 zu treffen (Az. 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14).