Hannover 96 hatte einen Antrag bei der Deutschen Fußballliga auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sog. „50+1″-Regel gestellt. Das LG Hannover hat eine einstweilige Verfügung gegen diesen Antrag abgelehnt und jetzt auch der sofortigen Beschwerde gegen diesen Beschluss nicht abgeholfen. (Az. 1 O 189/17).