Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.08.2017 nimmt das BMF in seinem ab 01.01.2018 anzuwendenden Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung ausführlich Stellung. Es ersetzt Teil B des BMF-Schreibens vom 24.07.2013 (Az. IV C 5 – S-2333 / 17 / 10002).