Im Konkurrentenstreit um die Stelle des Vizepräsidenten des Thüringer Landesarbeitsgerichts hat das OVG Thüringen in zweiter Instanz die Auswahlentscheidung des Thüringer Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bestätigt und die Beschwerde eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers zurückgewiesen (Az. 2 EO 564/17).