Auf die Klage des vzbv hat das LG Nürnberg-Fürth festgestellt, dass das Schulfreunde-Portal StayFriends im Profil neuangemeldeter Nutzerinnen und Nutzer nicht voreinstellen darf, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden. Für eine Veröffentlichung außerhalb des Netzwerks fehle die erforderliche Einwilligung der Verbraucher (Az. 7 O 6829/17).