Laut VGH Baden-Württemberg hat die Betreiberin eines ehemaligen Cafés Anspruch auf Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Stadtbahntunnel in Karlsruhe um eine Entschädigungsregelung wegen Beeinträchtigungen ihres Geschäftsbetriebs infolge der Bauarbeiten (Az. 5 S 2027/15).