Der Staats- und Domchor zu Berlin darf sich seine Sänger selbst aussuchen. Die Klage eines Mädchens, das im Knabenchor mitsingen wollte, blieb erfolglos. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 3 K 113.19).
Der Staats- und Domchor zu Berlin darf sich seine Sänger selbst aussuchen. Die Klage eines Mädchens, das im Knabenchor mitsingen wollte, blieb erfolglos. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 3 K 113.19).
