Das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 regelt die spendenrechtliche Beurteilung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Crowdfunding, einer verbreiteten Möglichkeit der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen zur Finanzierung einzelner Projekte vorsieht (Az. IV C 4 – S-2223 / 17 / 10001).