Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte fordert eine Änderung der Juristenausbildung. Das LSG München berichtet: Der Pflichtstoff für die erste und zweite juristische Staatsprüfung soll um Grundzüge des Sozialrechts und des Sozialverwaltungsverfahrens ergänzt werden.