Laut OVG Berlin-Brandenburg dürfen Läden und Verkaufsstellen an drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse öffnen. Diese Veranstaltungen hätten ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen könne (Az. OVG 1 S 4.18).