Laut VG Münster dürfen Verkaufsstellen in Coesfeld am Sonntag, 6. Mai 2018 nicht im gesamten Stadtgebiet, sondern nur im Innenstadtzentrum geöffnet sein. Das gelte auch angesichts der aktuellen Änderung des nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetzes, wonach die Ladenöffnung an Sonntagen nicht mehr ausschließlich an einen besonderen Anlass, sondern an ein öffentliches Interesse gebunden sei (Az. 9 L 442/18).