Die Amazon erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, war rechtswidrig und verletzte die Gewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 29 K 8347/15).