Das OLG Celle hat einem Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers bei der Volkswagen AG stattgegeben. Drei Fonds amerikanischen Rechts mit Sitz in New York/USA hatten in der Hauptversammlung der Volkswagen AG im Juni 2016 erfolglos die Einsetzung eines Sonderprüfers gemäß § 142 AktG beantragt und dann gerichtlich weiterverfolgt (Az. 9 W 86/17).