Das OVG Sachsen entschied, dass auch die Beförderungskosten für Schüler der Sekundarstufe II zu erstatten sind. Es hat damit das Urteil des VG Dresden bestätigt und die Berufung der Landeshauptstadt Dresden zurückgewiesen (Az. 2 A 60/16).
Das OVG Sachsen entschied, dass auch die Beförderungskosten für Schüler der Sekundarstufe II zu erstatten sind. Es hat damit das Urteil des VG Dresden bestätigt und die Berufung der Landeshauptstadt Dresden zurückgewiesen (Az. 2 A 60/16).